AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


ANWENDBARKEIT

In der it2day AG AG gelten die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen, soweit keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.


BESTELLUNGEN

Bei nachträglicher Änderung einer Bestellung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Bestellungen von Material ausserhalb des Standardsortimentes können nicht annulliert werden. Gelieferte Software, deren Verpackung geöffnet worden ist, kann nicht zurückgenommen oder ausgetauscht werden.


TERMINE

In Bestätigungen und Verträgen erwähnte Termine für Leistungen der it2day AG sind keine Verfalltage. Solche Termine führen auch nicht zu einem Fixgeschäft.


LIEFERUMFANG

Grundsätzlich sind im Lieferumfang mit Ausnahme des Produkts keine Zusatzleistungen enthalten. Zusatzleistungen, wie

  • Hardwarezusammenbau, PC-Grundkonfiguration, Zusammenschluss der Geräte zur Funktionsbereitschaft
  • Installation der von uns gelieferten Software, ortspezifische Installation und Kabelverlegung
  • Erstmalige Instruktion über die Bedienung der Geräte, Schulung und Support
  • Parametrisierung der Software auf Kundenbedürfnisse
  • Installation von vorhandener Software und Datenübernahme auf die gelieferten Geräte etc.
werden separat in Rechnung gestellt. Diese zusätzlichen Leistungen werden zu den jeweils aktuellen Ansätzen nach Aufwand verrechnet. Installation und Konfiguration von grossen Anlagen erfolgen nach separater Vereinbarung.


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Preise verstehen sich inkl. MWST für Lieferungen ab unserer Geschäftsstelle. Rechnungen sind bei erfolgter Lieferung innert 20 Tagen netto zahlbar. Werden Rechnungen, unabhängig einer allfälligen Kreditlimite, nicht fristgerecht bezahlt, ist die it2day AG berechtigt, Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren zu erheben. Die von der it2day AG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum und kann zurückgefordert werden. Das Zurückhalten von Zahlungen aufgrund irgendwelcher Ansprüche des Kunden sowie die Verrechnung mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen.


HAFTUNG

Beanstandungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erbringen der Leistung durch die it2day AG geltend zu machen, andernfalls gilt die Leistung als angenommen. Für Schäden aufgrund eines Lieferverzugs durch die it2day AG oder durch Dritte wird jede Haftung abgelehnt. Für durch Mitarbeiter verursachte Schäden haftet die it2day AG nur, wenn dem entsprechenden Mitarbeiter Vorsatz (Absicht) nachgewiesen werden kann. In jedem Fall gilt die Schadenersatzpflicht für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen; darunter werden insbesondere entgangener Gewinn, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Schäden durch Datenverlust oder Ansprüche Dritter verstanden. Die allfällige Schadenersatzpflicht der it2day AG ist immer auf die Höhe des ihr vertraglich zustehenden Entgeltes für den entsprechenden Auftrag beschränkt. Ist ein Auftrag in Teilaufträge oder Teilprojekte unterteilt, so gilt als Haftungshöchstgrenze das Entgelt der it2day AG für den jeweiligen Teilauftrag oder das Teilprojekt.


SOFTWARE

Die Software ist Eigentum der it2day AG oder deren Lieferanten und durch das Urheberrecht geschützt. Die Benutzung der Software, insbesondere das Erstellen von Kopien, richtet sich nach der entsprechenden Lizenzvereinbarung. Handbücher und mitgeliefertes Material sind ebenfalls dem Urheberrecht unterstellt und dürfen nicht vervielfältigt werden. Software darf ohne schriftliche Zustimmung der it2day AG weder vermietet noch ausgeliehen werden. Offerten der it2day AG gehen immer von den im Zeitpunkt der Offertenstellung aktuellen Softwarereleases (Versions-Nr.) aus. Die it2day AG übernimmt keine Haftung für Änderungen von Funktionalitäten, des Leistungsumfangs, etc. durch den Softwareproduzenten in späteren Releases resp. für die Erhältlichkeit der offerierten Releases im Erfüllungszeitpunkt. Führen Änderungen von Funktionalitäten, des Leistungsumfangs, etc. zu einer Projektänderung und/oder zu Mehraufwand, so geht dies zu Lasten des Kunden.


GARANTIE

Die Garantieleistungen für Hard- und Software sind je nach Lieferant verschieden und müssen den jeweiligen Garantiescheinen entnommen werden. Es liegt im alleinigen Ermessen der it2day AG, a) den Kaufpreis zurückzuerstatten oder zu mindern, b) die Hard-/Software auszutauschen bzw. zu ersetzen oder c) Reparaturen vorzunehmen. Sofern nichts anderes in den Garantiebestimmungen von Lieferanten der it2day AG vereinbart, sind das Abholen und Liefern von defekter Ware sowie Software- und Datenrestore in den Garantieleistungen nicht enthalten und werden nach Aufwand zu den aktuellen Ansätzen verrechnet. Garantieansprüche können nur mit einem gültigen Garantieschein oder der Originalrechnung geltend gemacht werden. Garantieansprüche können durch Wartungsverträge verändert werden.


REPARATUREN

Die it2day AG repariert eigene sowie fremde Ware. Es gelten dabei die aktuellen Stunden- oder Kilometeransätze. Nach Möglichkeit wird für die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Lässt ein Kunde einen Reparaturauftrag mit Kostenvoranschlag nicht ausführen, wird eine Pauschale für die Umtriebe in Rechnung gestellt.


DATENSICHERUNG

Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung seiner Daten und verantwortlich. Er trägt das Risiko für die Verwendung von anderen als von der it2day AG empfohlenen Sicherungsmedien (Bänder, etc.) sowie für Produktionsänderungen der Sicherungsmedien. Auch bei Normal- oder Garantiereparaturen ist vorher durch den Kunden eine 100%-ige Datensicherung durchzuführen. Für verlorene Daten wird jede Haftung abgelehnt.

2543 Lengnau im März 2016, der Gerichtsstand ist Biel.